Privatrecht kompakt & verständlich
 
Das EasyScript “Privatrecht” ist ein völlig eigenständig konzipiertes Übungs- und Lernskript und mit der 7. Auflage 2002 (August 2002) auf den aktuellsten Stand gehalten - mit Berücksichtigung der Schuldrechtsreform 2002 und einem strikt anspruchsorientierten Aufbau, der mit der 6. Auflage völlig neu eingeführt und mit der Druckversion der 7. Auflage beibehalten wurde; somit kann das EasyScript wesentlich stärker unter dem Klausurenaspekt verwendet werden. 

Es ist sowohl auf die Nürnberger Belange des Grundstudiums im Privatrecht gerichtet - daneben aber ebenso geeignet für die Abendschule der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) in Nürnberg oder als generellen Einstieg in die Privatrecht-Materie - und beinhaltet neben klausurrelevantem Stoff viele Prüfungsschemata zu den einzelnen Anspruchsgrundlagen, Übersichten, Gegenüberstellungen, zahlreiche Fallbeispiele, Tipps & Tricks, die Grundlage für ein erfolgreiches Vordiplom sind.

Außerdem werden Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), des zurück ins BGB integrierten Rechts der AGB (§§ 305 - 310 BGB) und der Gefährdungshaftung nach dem Produkthaftungsgesetzes betrachtet. Damit wird im EasyScript ein sehr umfangreicher Bereich des Wirtschaftsrechts behandelt - und das immer noch kompakt auf insgesamt 126 Seiten!

Du solltest das EasyScript "Privatrecht" auf jeden Fall als Einstieg in die privatrechtliche Materie sehen - eventuelle "Verfeinerungen", die je nach Veranstaltungsart notwendig sind, kannst Du Dir darauf aufbauend dann spielend selbst aneignen, denn Du hast ja jetzt das Fundament fürs Privatrecht mit dem EasyScript.
 
Das Konzept
"EasyScript - Wir haben verstanden"
 
Das EasyScript “Privatrecht” soll nicht die Funktion einer “short version” irgendwelcher Lehrbücher etc. haben, sondern stellt ein Lern- und Übungsskript dar. Dies ist der alleinige Zweck des EasyScripts - kompakte Darstellungen, die Dir einen fundierten Überblick über die Gesamtmaterie des Privatrechts (Grundstudium) verschaffen wollen. Damit Du auch verstehst, was Du lernst. Mir liegt daran, dass Du am Ende der Lektüre nicht nur etwas “auswendig weißt”, sondern “verstehst”. Motto: “EasyScript - Wir haben verstanden!”

Besonderes Augenmerk wurde dabei auf prüfungsschematische Belange und zahlreiche Fallbeispiele gerichtet, die im juristischen Gutachtenstil gelöst sind. 

Neu ist die konsequente anspruchsorientierte Orientierung auf das neue Privatrecht ab 1.1.2002. "Alte" Regelungen sind jeweils auf den neuesten Stand gebracht - das EasyScript liest sich so, als hätte es nie ein anderes Recht wie das nach dem 1.1.2002 gegeben; ein sehr praktischer Einstieg für alle, die sich mit dem neuen Rechtsstand vertraut machen möchten.

Nach dem Lesen des EasyScripts “Privatrecht” solltest Du bestimmte “basics” beherrschen, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Klausur sind.

 
Der Inhalt
 
1  Einführung und Grundbegriffe
  • 1.1  Differenzierung: Öffentliches Recht vs. Privatrecht
  • 1.2  Das Aufbauprinzip des BGB
  • 1.3  Die Bearbeitung von Fallbeispielen (Grundlagen)
  • 1.4  Begriffsklärungen
  • 1.5  Der Anspruch
     
    • 1.5.1  Der Gutachtenstil
    • 1.5.2  Arten der Ansprüche und Prüfungsreihenfolge
    • 1.5.3  Charakteristika des Anspruchs
       
      • 1.5.3.1  Entstehung des Anspruchs
      • 1.5.3.2  Fälligkeit des Anspruchs
      • 1.5.3.3  Erfüllbarkeit des Anspruchs
      • 1.5.3.4  Erlöschen des Anspruchs
         
  • 1.6  Die Einrede der Verjährung, § 214 I BGB
     
    • 1.6.1  Rechtsfolge der Verjährung, § 214 I BGB = Leistungsverweigerung
    • 1.6.2  Beginn der Verjährung und Verjährungsfristen
    • 1.6.3  Höchstfristen-Regelung des § 199 II - IV BGB

2  Vertragliche Ansprüche I: Der Primäranspruch

  • 2.1  Die Prüfungslogik primärer Vertragsansprüche
  • 2.2  Anspruchsentstehung durch Vertragsabschluss
  • 2.3  Die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts
     
    • 2.3.1  Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB
    • 2.3.2  Duldungs- und Anscheinsvollmacht
    • 2.3.3  Prokurist, Handlungsvollmacht, Vollmacht eines Ladenangestellten
    • 2.3.4  Handeln ohne Vertretungsmacht
    • 2.3.5  Einbeziehen von AGB in den Vertrag
       
  • 2.4  Die Nichtigkeit der Willenserklärung (WE)
     
    • 2.4.1  Die wirksame Willenserklärung
       
      • 2.4.1.1  Die konkludente (= schlüssige) Willenserklärung
      • 2.4.1.2  Die Lehre des Empfängerhorizonts
         
    • 2.4.2  Die Geschäftsfähigkeit
       
  • 2.5  Vertragsbeendigung durch Anfechtung
  • 2.6  Das Erlöschen des Anspruchs
     
    • 2.6.1  Erfüllung und Erfüllungsort, § 362 BGB
    • 2.6.2  Unmöglichkeit und Befreiung von der Leistungspflicht, § 275 BGB
       
      • 2.6.2.1  Tatsächliche Unmöglichkeit, § 275 I BGB
      • 2.6.2.2  Praktische (faktische) Unmöglichkeit, § 275 II BGB
      • 2.6.2.3  Persönliche Unmöglichkeit, § 275 III BGB
         
    • 2.6.3  Die Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit, § 326 BGB
       
      • 2.6.3.1  Befreiung von der Gegenleistungspflicht, § 326 I BGB
      • 2.6.3.2  Anspruch auf Gegenleistungspflicht bleibt bestehen, 
                    § 326 II BGB
      • 2.6.3.3  Kaufrechtliche Sonderregelungen zum Gefahrenübergang, 
                    §§ 446, 447, 474 BGB
      • 2.6.3.4  Anspruch auf Gegenleistungspflicht bleibt bestehen 
                    (Annahmeverzug), §§ 326 II, 293 ff. BGB
      • 2.6.3.5  Herausgabe des stellvertretenden Commodums, 
                    §§ 323 III, 285, 441 III BGB

3  Vertragliche Ansprüche II: Der Sekundäranspruch

  • 3.1  Die Prüfungslogik sekundärer Vertragsansprüche
  • 3.2  Die Pflichtverletzung (allgemeines Leistungsstörungsrecht)
     
    • 3.2.1  Vertragliche Haupt- und Nebenleistungspflichten
    • 3.2.2  Die Pflichtverletzung - allgemeines Leistungsstörungsrecht, § 280 BGB
       
  • 3.3  Vertretenmüssen des Schuldners (widerlegliche Vermutung)
     
    • 3.3.1  Das vermutete Verschulden des Leistungsschuldners, § 280 I 2 BGB
    • 3.3.2  Eigenes Verschulden und Erfüllungsgehilfe, §§ 276, 278 BGB
       
  • 3.4  Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, §§ 280 ff. BGB
     
    • 3.4.1  Einfacher Schadensersatz, § 280 I BGB
    • 3.4.2  Schadensersatz bei Verzug, §§ 280 II, 286 und 281 BGB
    • 3.4.3  Schadensersatz bei Nebenpflichtverletzung, §§ 282, 280 I, 241 II BGB
    • 3.4.4  Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit, §§ 283, 280 I, III BGB
    • 3.4.5  Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit, § 311a II BGB
    • 3.4.6  Schadensersatz statt der ganzen Leistung, § 281 I 2, 3, V BGB
       
  • 3.5  Recht auf Rücktritt, §§ 323 I, 324 BGB
  • 3.6  Recht der Mängelgewährleistung beim Kaufvertrag
     
    • 3.6.1  Die neue Systematik im Kaufrecht
    • 3.6.2  Sach- und Rechtsmängel, §§ 434, 435 BGB
    • 3.6.3  Rechte des Käufers bei Mangelhaftigkeit
    • 3.6.4  Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 - 479 BGB
       
  • 3.7  Recht der Mängelgewährleistung beim Werkvertrag

4  Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), §§ 677 ff. BGB

  • 4.1  Grundgedanken der GoA
  • 4.2  Berechtigte und unberechtigte GoA
  • 4.3  Rechtsfolgen der berechtigten und unberechtigten GoA

5  Dingliche Ansprüche, insbes. § 985 BGB

  • 5.1  Eigentum und Besitz
     
    • 5.1.1  Besitz und Ansprüche aus Besitz (Überblick)
    • 5.1.2  Eigentum und Ansprüche aus Eigentum (Überblick)
       
  • 5.2  Störung des Eigentums
  • 5.3  Übertragung des Eigentums
  • 5.4  Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Sache, § 985 BGB

6  Ansprüche aus unerlaubter Handlung, §§ 823, 831 BGB

  • 6.1  Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 I BGB
     
    • 6.1.1  Die Verletzungshandlung
    • 6.1.2  Verletzung von Rechten oder Rechtsgütern
    • 6.1.3  Kausalität
    • 6.1.4  Adäquanz versus Lehre vom Schutzbereich der Norm
    • 6.1.5  Rechtswidrigkeit
    • 6.1.6  Verschulden
    • 6.1.7  Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB
    • 6.1.8  Forderung nach Schmerzensgeld, § 847 BGB
    • 6.1.9  Rechtfertigungsgründe für Positives Tun
       
  • 6.2  Haftung für den Verrichtungsgehilfen, § 831 I BGB
     
  • 6.3  Gefährdungshaftung nach dem Produkthaftungsgesetz

7  Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, § 812 I BGB

 
Letzte Aktualisierung: 21.12.2003